Betrugsmasche „Google Fonts“ eines Berliner Anwalts

von V-TIME.de - Redaktion

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 53-jährigen Rechtsanwalt Kilian Lenard in 2418 Fällen wegen gewerbemäßigem Betrug und Erpressung sowie in 400 davon wegen versuchter Tat. 346.000 Euro hatte Kilian Lenard von Webseiten-Betreibern wegen der Einbindung von Google Fonts eingenommen. Dabei stützte er sich auf das Urteil des Landgerichts München vom 20.Januar 2022. Demzufolge ist der Einsatz von Google Fonts auf Webseiten ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, da ohne Einverständnis die dynamischen IP-Adressen von Nutzern und somit personenbezogene Daten an den Anbieter Google weitergegeben werden. Die Folge der Datenweitergabe sei ein „individuelles Unwohlsein“, das so erheblich sei, dass es einen Schadenersatzanspruch rechtfertige.

Dieses Urteil nutzen der Anwalt Kilian Lenard und sein Mandant Martin Ismail zum eigenen Vorteil. Sie besuchten gezielt Webseiten mit eingebundenen Google Fonts und automatisierten die Besuche der Webseite mittels einer Software, um die Betreiber abmahnen zu können. Der Anwalt täuschte jedoch die Betreiber, indem er angab, dass eine Person die Webseite besucht habe. De facto kam es hier jedoch zu keiner Verletzung eines Persönlichkeitsrechts. Die Webseiten wurden von dem angeklagten Anwalt und seinem Mandanten bewusst besucht, wodurch sie der Datenübermittlung theoretisch zustimmten und es sich um keinen Verstoß handelt.

Trotzdem schickte Kilian Lenard mutwillig massenhaft Abmahnungen an Privatpersonen und Kleingewerbebetreibende, wobei er für 170 Euro Schadensersatz auf die Klage verzichten würde. 420 Betreiber stellten daraufhin eine Strafanzeige. Laut einem Bericht des Tagesspiegels kam es letztendlich am 21.12.2022 zu einer Razzia per richterlichem Durchsuchungsbeschluss, wobei zahlreiche Beweismittel gefunden wurden. Mit zwei Arrestbeschlüssen wurden die 346.000 Euro sichergestellt.

Verbraucherschützer, Anwälte und Wirtschaftsverbände gehen inzwischen auch gegen die Abmahnwelle vor. Der Rat: Auf keinen Fall die geforderten 170 Euro zahlen.

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