Achtung Abmahngefahr: YouTube Videos auf Webseite

von V-TIME.de - Redaktion

Beim Einbetten von YouTube Videos auf der eigenen Webseite werden diese nicht direkt auf die Webseite kopiert, sondern nur der Zugang zum Video ermöglicht. Der Inhalt, also das Video, befindet sich weiterhin auf YouTube. Ähnlich wie bei der Verwendung von Google Fonts (Schriftarten von Google) wird beim Aufbau der YouTube-Seite eine Verbindung zu Google hergestellt. Dadurch werden laut dem Urteil des Landgerichts München IP-Adressen weitergegeben. Die aktuelle Rechtsprechung besagt, dass die Übermittlung einer IP-Adresse ohne ausdrückliches Einverständnis des Nutzers nicht legal ist, da es personenbezogene Daten sind.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei uns melden+49 (0) 7044 / 234 90.

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