Achtung Abmahngefahr: Google-Fonts
von V-TIME.de - Redaktion
Information aus aktuellem Anlass.
Google Fonts ist Googles Gratis-Lösung für die Einbindung von Fonts auf einer Webseite. Der kostenlose Service kann jedoch kostenpflichtig werden. Einige Abmahnanwälte durchforsten derzeit das Netz, auf der Suche nach Seiten, die die genannten Fonts nutzen.
Vorgeworfen wird dabei ein „unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“. Was haben simple Schriftarten damit zu tun? Hintergrund der Abmahnungen ist die Datenschutz-Grundverordnung, kurz „DSGVO“. Bindet man Schriftarten aus Google Fonts auf seiner Webseite ein, rufen Besucher der entsprechenden Seiten teilweise im Browser eine Google-Seite im Hintergrund auf.
Dabei werden laut Landgericht München ohne Einverständnis dynamische IP-Adresse und somit personenbezogene Daten an den Anbieter Google weitergegeben. Dabei soll es sich um einen Datenschutzverstoß handeln. Es fehle die Einwilligung des Besuchers zur Weitergabe. Betroffene könnten dementsprechend einen Schadensersatzanspruch haben. Eine Klägerin, aus der das Urteil des Münchener LG aus Januar 2022 resultierte, hat einen Schadensersatz in Höhe 100 Euro zugesprochen bekommen.
Was sind „Google Fonts“? Es handelt sich dabei um eine Sammlung von über 1.000 Schriftarten, die Google Webseitenbetreibern zur Verfügung stellt, damit diese ihre Texte abbilden können. Es fallen keine Lizenzgebühren oder andere Kosten an. Die Schriftarten können entweder auf dem eigenen Server gehostet oder über Google-Server eingebunden werden. Google zufolge werden dabei keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet.
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